GPSR-Herstellerpflichtangaben
Herstellerinformationen Manufacturer information / Informations sur le fabricant / Informazioni sul produttore / Fabrikant informatie / Fabrikantens oplysninger / Tillverkarens information / Valmistajan tiedot / Información del fabricante:
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Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
GPSR-Herstellerpflichtangaben auf Regalwobblern – gesetzeskonform und dezent umgesetzt
Seit dem 13. Dezember 2024 gelten mit der neuen General Product Safety Regulation (GPSR) verbindliche Vorschriften für Herstellerangaben auf bestimmten Produktverpackungen und Werbemitteln – auch am Point of Sale. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Regalwobbler rechtskonform, unauffällig und professionell zu kennzeichnen.Was fordert die neue GPSR-Verordnung ab 2024?
Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und schreibt u. a. vor:- Hersteller müssen auf bestimmten Werbemitteln klar identifizierbar sein.
- Pflichtangaben umfassen Firmenname, Postanschrift und ggf. Kontaktmöglichkeit
- Die Angaben müssen dauerhaft, lesbar und für Endverbraucher zugänglich sein.
Wie setzen wir die GPSR-Anforderungen für Sie um?
Als spezialisierter Hersteller von Regalwobblern im Offsetdruck mit individueller Stanzung bieten wir:- Integrierte Pflichtkennzeichnung direkt im Design (z. B. rückseitig oder im Randbereich)
- Unauffällige Platzierung, ohne die Werbewirkung zu stören
- Beratung zur richtigen Formulierung (ggf. in Abstimmung mit Ihrer Rechtsabteilung)
- Auf Wunsch: grafische Anpassung durch unser Team