EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Information zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Stand 18.11.2025

Allgemeine Einordnung

Als Druckerei legen wir großen Wert darauf, alle gesetzlichen Anforderungen in unseren Tätigkeitsbereichen
einzuhalten. Dazu gehören selbstverständlich der Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie ein
verantwortungsvoller Umgang mit Umweltressourcen. Bereits heute achten wir auf eine sorgfältige Auswahl
unserer Zulieferbetriebe und setzen – wo immer möglich – auf nachhaltige Materialien.

Unsere Papierlieferanten versichern uns nach aktuellem Stand, dass die eingesetzten Materialien ausschließlich
aus europäischen Ländern sowie anderen Staaten mit niedrigem Risiko für Entwaldung oder Waldschädigung stammen.

Im Zuge der Einführung der EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 (EUDR) erreichen uns vermehrt Anfragen zu einzelnen
Vorgaben oder zur Abgabe verbindlicher Erklärungen ab dem 30. Dezember 2025. Selbstverständlich unterstützen wir
Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten und geben alle relevanten Informationen unserer
Zulieferer an Sie weiter.

Da wir die für unsere Produktion benötigten Rohstoffe nicht selbst herstellen oder in Verkehr bringen, sind wir
hinsichtlich der Datenlage auf die Auskünfte der Papierfabriken und -händler angewiesen. Wir stehen hierzu in
engem, regelmäßigem Austausch mit diesen Unternehmen und stellen Ihnen erforderliche Angaben bereit, sobald uns
diese vorliegen.

Derzeit sind einzelne Punkte der praktischen Umsetzung der EUDR noch ungeklärt, da sowohl nationale
Ausführungsbestimmungen als auch technische Vorbereitungen seitens der EU noch ausstehen. Unter anderem sind
folgende Aspekte weiterhin offen:

  • Noch kein vorliegendes nationales Umsetzungsgesetz
  • Abstimmungen zur Anzahl und zum Zeitpunkt der abzugebenden Sorgfaltserklärungen laufen

In den vergangenen Monaten wurden zudem weitere Änderungswünsche seitens EU-Gremien diskutiert, darunter mögliche
Verschiebungen, Übergangsfristen oder Anpassungen der Pflichten der nachgelagerten Lieferkette.

Vor diesem Hintergrund sind sämtliche derzeit verfügbaren Angaben nur vorläufig.

1. Anwendbarkeit der EUDR ab dem 30. Dezember 2025

Unsere gedruckten Produkte (Kapitel 49 der Kombinierten Nomenklatur) unterliegen grundsätzlich den Vorgaben der
EUDR. Das bedeutet: Für von uns beschafftes Papier müssen wir vor dem ersten Inverkehrbringen ab dem 30.12.2025
eine Sorgfaltspflichtprüfung vornehmen.

Wir stehen in ständigem Austausch mit unseren Papierlieferanten, um sicherzustellen, dass die eingesetzten
Materialien nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

2. Übergangsregelungen bis Ende 2028

Papier und andere Holzerzeugnisse, deren Holz vor dem 30. Dezember 2025 geschlagen und vor diesem Stichtag in der
EU in Verkehr gebracht wurde, fallen nicht unter die EUDR. Dies betrifft insbesondere bereits vorhandene
Lagerbestände.

Für Holz und holzbasierte Produkte gilt bis Ende 2028 weiterhin die bestehende EU-Holzhandelsverordnung (EUTR).
Unternehmen müssen anhand von Dokumenten (z. B. Rechnungen, Lieferscheinen) belegen können, dass das betreffende
Material vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde. Wir leiten entsprechende Informationen unserer Lieferanten
an Sie weiter.

3. Rolle innerhalb der EUDR: Marktteilnehmer, Händler oder Dienstleister

Nach heutigem Kenntnisstand wird unsere Firma – je nach Auftragskonstellation – sowohl als Händler (Trader) als
auch als nachgelagerter Marktteilnehmer (Downstream Operator) eingestuft. Daraus ergibt sich ab dem 30.12.2025
die Verpflichtung zur Einhaltung der EUDR-Sorgfaltspflichten, sofern wir das Papier beschaffen.

Stellen Sie als Kunde das Papier bereit, gelten wir ausschließlich als Dienstleister, der selbst keinen
EUDR-Pflichten unterliegt. Entscheidend ist jeweils, wer Eigentümer des eingesetzten Materials ist.

Referenz- und Prüfnummern unserer Sorgfaltserklärungen können wir frühestens ab dem Inkrafttreten der neuen
Pflichten bereitstellen.

4. Risikoeinstufung der Herkunftsländer

Die EU-Kommission hat im Juni 2025 erstmals eine Risikobewertung der Herkunftsländer vorgenommen. Dabei wurden
alle EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – der Kategorie „niedriges Risiko“ zugeordnet.

Da die Risikoklassifizierung erst seit Kurzem vorliegt, beginnen viele Lieferanten erst jetzt mit der Erhebung der
notwendigen EUDR-relevanten Daten. Vollständige Informationen liegen uns daher noch nicht vor, werden aber
umgehend an Sie weitergegeben, sobald verfügbar.

Wir beziehen unser Papier ausschließlich von in Europa ansässigen Lieferanten und verwenden laut deren Auskunft
ausschließlich Material aus Ländern der Niedrigrisikogruppe. Sollten künftige Neubewertungen Anpassungen
erfordern, informieren wir Sie unverzüglich.

5. Informationsweitergabe und Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe

Die EUDR verlangt, dass das eingesetzte Holz seit dem 31.12.2020 ohne Entwaldung oder Waldschädigung gewonnen
wurde. Die Übermittlung und Kontrolle dieser Angaben erfolgt über das EU-System TRACES.

Für Unternehmen in der nachgelagerten Lieferkette sind Geolokalisationsdaten nur einsehbar, wenn die vorgelagerten
Marktteilnehmer dies freigeben. Ohne Freigabe stehen diese Daten ausschließlich den zuständigen Behörden zur
Verfügung.

Eine Weitergabe von Geodaten durch uns außerhalb des TRACES-Systems ist nicht möglich. Die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat zudem bestätigt, dass die Weitergabe solcher Geolokalisationsdaten
innerhalb der nachgelagerten Lieferkette nicht erforderlich ist.

Sobald die EUDR-Pflichten in Kraft treten, erhalten Sie von uns die benötigten Referenz- und Prüfnummern.

6. Recyclingpapier

Reine Recyclingpapiere (100 % Altpapieranteil) sind nicht vom Anwendungsbereich der EUDR betroffen. Enthält ein
Papier jedoch auch nur geringfügige Anteile nicht recycelten Materials, gilt weiterhin die volle EUDR-Pflicht.

Auf Wunsch können wir Ihre Druckprodukte – abhängig von Verfügbarkeit und Eignung – vollständig auf 100 %
Recyclingpapier herstellen.

7. Risikomanagement

Rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der EUDR erheben wir alle relevanten Informationen zur EUDR-Konformität der
eingesetzten Materialien bei unseren Lieferanten und übermitteln diese an Sie.

Sollten uns Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die EUDR erreichen, informieren wir sowohl unsere Kunden als auch
die zuständige Behörde unverzüglich.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf
dem Laufenden.